SKE

Altersversorgung

Die SKE unterstützen - nur mehr bis 31.12.2018 - Komponistinnen und Komponisten ab dem vollendeten 65. Lebensjahr in ihrer Altersversorgung mit monatlichen Raten. Die UrheberInnen müssen dazu in mindestens sieben vergangenen Jahren bestimmte Mindestaufkommen bei der austro mechana erreicht haben. Zur Berechnung gibt es zwei Modelle:

Der Altersausgleich SKE ist eine soziale Hilfe, die sinkende Tantiemeneinkünfte im Alter teilweise ausgleicht. Zur Berechnung sind die Tantiemen der letzten drei Jahre mit jenen der besten zehn zu vergleichen.


Die Alterspension SKE errechnet sich ähnlich einer Pension, d.h. auf Basis früherer, besonders hoher Tantiemenaufkommen bei der austro mechana in mindestens zehn Jahren.

In Fällen besonderer Armut kann außerdem eine Existenzsicherung im Alter bezahlt werden.

Musikverlage können jeweils eine/n MitarbeiterIn ab vollendetem 65. Lebensjahr zum Bezug einer Alterspension für Musikverleger nominieren. Sowohl der Verlag als auch die genannte Person müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch hier werden Mindestaufkommen in mindestens zehn Jahren und die Funktion der genannten BezieherInnen geprüft.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
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