SKE

zur Abrechnung

Förderungen der SKE gelten immer jenen Komponistinnen und Komponisten, die bei der austro mechana gemeldet sind! Folgende Unterlagen sind als Verwendungsnachweis vorzulegen:

. fertiges Produkt (1 Exemplar der CD/LP/DVD, Link etc.), bzw.
. genaues Konzert-, Festival- oder Jahresprogramm (Flyer/Folder/Programm, Link etc.)

. Logo SKE am Back-Cover | auf Drucksorten, Plakaten, Webseiten, in Katalogen etc.! 

  Online Musikportale: Nennung in den Credits (z.B. sponsored ... / support by SKE)
    als Link zu www.ske-fonds.at
  Webseiten allgemein: Logo SKE

Ohne Logo und/oder Online-Förderhinweis wird die Förderung nicht ausbezahlt.

. Aufstellung über die vorgelegten Rechnungen mit Brutto- bzw. Netto-Gesamtsumme

. selbst bezahlte Rechnungen zumindest in Förderhöhe
Aufführungen: Rechnungen / Honorarnoten müssen konkreten Veranstaltungen zugeordnet sein!
Kleinlabels: zusätzlich Labelabrechnung = Abrechnung der einzelnen Produktionen

Verrechnet der/die Fördernehmer:in Umsatzsteuer, gilt nur die Nettosumme einer Rechnung (ohne Umsatzsteuer), sonst gilt die volle Bruttosumme (siehe unten).

. allenfalls Dokumentation, Tätigkeitsbericht, Pressespiegel etc.

. für Vereine, Firmen & Einzelunternehmer:
Vereins- / Firmenwortlaut
vollständige Bankdaten (IBAN, BIC, Name der Bank)
UID-Nr.
Umsatzsteuer %-Satz
ZVR-Nr. (Zentrales Vereinsregister)

Förderungen der SKE können - entsprechend Ihren Angaben - auch zuzüglich Umsatzsteuer bezahlt werden. Sie stellen Einkommen dar, können aber von der Einkommensteuer befreit sein.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at