Bei der Vergabe der Mittel aus der Projektförderung ist besonders auf die Situation freischaffender Komponist:innen und Textautor:innen sowie unabhängiger Verlage und Labels Rücksicht zu nehmen. Zur Beurteilung gelten als Kriterien: Aus- und Weiterbildung, die künstlerische Qualität und ästhetische Innovation, individuelle und eigentümliche/kreative musikalische Ideen, erfolgversprechende Ausarbeitung und mögliche Marktchancen, Nutzung innovativer Technik und moderner Medien, wirtschaftliche Nachhaltigkeit, spartenübergreifende Projekte und Co-Produktionen, zeitgemäße Verwirklichung und effiziente Verbreitung musikalischer Ideen, insgesamt die Modellhaftigkeit eines Konzepts. Die verschiedenen Sparten musikalischen Schaffens und Präsentationsformen sind angemessen zu berücksichtigen. B.2.2. Fördermittel können unter Berücksichtigung von Förderungen anderer Institutionen für folgende Zwecke bewilligt werden:
B.2.3. Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
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RICHTLINIEN K E
Kunst- & Kulturförderungen A. Rechtsverhältnisse B. Kulturelle Einrichtungen [Druckversion] Abschnitt 1: Rechtsverhältnisse Abschnitt 2: Alterssicherung Abschnitt 3: Soziale Unterstützungen |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659 markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at |
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