SKE

B2 - Projektförderung

B.2.1. Ziel der Projektförderung ist die Förderung der künstlerischen Kreativität der Bezugsberechtigten der austro mechana, sowie insgesamt die Steigerung der Verbreitung österreichischen Musikschaffens, des österreichischen Wirtschaftsstandorts in Hinsicht auf Musik und seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Bedeutung. Es ist dabei unter anderem auch auf Nachhaltigkeit in künstlerischer oder ökonomischer Hinsicht Bedacht zu nehmen. 

Bei der Vergabe der Mittel aus der Projektförderung ist besonders auf die Situation freischaffender Komponist:innen und Textautor:innen sowie unabhängiger Verlage und Labels Rücksicht zu nehmen. Zur Beurteilung gelten als Kriterien:

Aus- und Weiterbildung, die künstlerische Qualität und ästhetische Innovation, individuelle und eigentümliche/kreative musikalische Ideen, erfolgversprechende Ausarbeitung und mögliche Marktchancen, Nutzung innovativer Technik und moderner Medien, wirtschaftliche Nachhaltigkeit, spartenübergreifende Projekte und Co-Produktionen, zeitgemäße Verwirklichung und effiziente Verbreitung musikalischer Ideen, insgesamt die Modellhaftigkeit eines Konzepts. Die verschiedenen Sparten musikalischen Schaffens und Präsentationsformen sind angemessen zu berücksichtigen.

B.2.2. Fördermittel können unter Berücksichtigung von Förderungen anderer Institutionen für folgende Zwecke bewilligt werden:
  1. Für jede Form der Unterstützung oder Ermöglichung von Nachwuchsförderung und Weiterbildung im weitesten Sinn im Bereich des Musikschaffens. Diese kann zum Beispiel in Form von Stipendien, Unterstützung bei Auslandsaufenthalten, der Finanzierung zusätzlicher Ausbildung in angrenzenden Bereichen, der Teilnahme an Workshops, Projektentwicklung etc. bestehen.
  2. Förderbare Projekte sind beispielsweise:
    1. Produktion und Vertrieb von Ton- und Bildtonträgern
    2. Musikproduktionen und lizenzierter Vertrieb
    3. Kompositionsaufträge
    4. öffentliche Aufführungen im In- und Ausland (ausgenommen Reisekosten)
    5. kontinuierliche Arbeit und Musikveröffentlichungen durch Kleinlabels
    6. kontinuierliche Arbeit und Musikveröffentlichungen durch Web-Labels/Online-Vertriebe

B.2.3.
Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
  1. Eine Projektbeschreibung: Grund des Ansuchens, beteiligte Personen, verwendete Werke mit Hinweis auf Werke zeitgenössischer, bei der austro mechana bezugsberechtigter Urheberinnen und Urheber.
  2. Notenbeispiele und/oder Ton- bzw. Bildtonaufnahmen (Demomaterial).
  3. Kalkulation in Form einer Gegenüberstellung der erwarteten oder bereits angefallenen Ausgaben mit den prognostizierten Einnahmen. In ihr ist insbesondere auszuweisen, ob für dasselbe Projekt auch bei Dritten Anträge gestellt sind oder bereits Zusagen Dritter vorliegen.
  4. Biographisches Material über die beteiligten Personen und ihre bisherige künstlerische Tätigkeit.


<  |  >

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at