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B.2.1. Ziel der Projektförderung ist die Förderung der künstlerischen Kreativität der Bezugsberechtigten der austro mechana, sowie insgesamt die Steigerung der Qualität österreichischen Musikschaffens und seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Bedeutung. Bei der Vergabe der Mittel aus der Projektförderung ist besonders auf die Situation freischaffender Komponisten und Textautoren Rücksicht zu nehmen. Zur Beurteilung gelten als Kriterien: Aus- und Weiterbildung, die künstlerische Qualität und ästhetische Innovation, individuelle und eigentümliche/kreative musikalische Ideen, erfolgversprechende Ausarbeitung und mögliche Marktchancen, Nutzung innovativer Technik und moderner Medien, spartenübergreifende Projekte und Co-Produktionen, zeitgemäße Verwirklichung und effiziente Verbreitung musikalischer Ideen, insgesamt die Modellhaftigkeit eines Konzepts. Die verschiedenen Sparten musikalischen Schaffens und Präsentationsformen sind angemessen zu berücksichtigen. B.2.2. Fördermittel können unter Berücksichtigung von Förderungen anderer Institutionen für folgende Zwecke bewilligt werden:
- Für jede Form der Unterstützung oder Ermöglichung von Nachwuchsförderung und Weiterbildung im weitesten Sinn im Bereich des Musikschaffens. Diese kann zum Beispiel in Form von Stipendien, Unterstützung bei Auslandsaufenthalten, der Finanzierung zusätzlicher Ausbildung in angrenzenden Bereichen, der Teilnahme an Workshops, etc. bestehen.
- Außerdem können Mittel nach folgenden Prioritäten vergeben werden:
- Produktion und Vertrieb von Ton- und Bildtonträgern
- Musikproduktionen und lizenzierter Vertrieb/Selbstvermarktung im Internet
- Kompositionsaufträge
- Herstellung und Vertrieb von Notenmaterial [z.Z. ausgesetzt]
- öffentliche Aufführungen im In- und Ausland (ausgenommen Reisekosten)
- Promotion und Booking im In- und Ausland [z.Z. ausgesetzt]
- kontinuierliche Arbeit und Musikveröffentlichungen durch Kleinlabels
- kontinuierliche Arbeit und Musikveröffentlichungen durch Web-Labels/Online-Vertriebe
- sonstige Projekte
B.2.3. Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Eine Projektbeschreibung: Grund des Ansuchens, beteiligte Personen, verwendete Werke mit Hinweis auf Werke zeitgenössischer, bei der austro mechana bezugsberechtigter Urheberinnen und Urheber.
- Notenbeispiele und/oder Ton- bzw. Bildtonaufnahmen (Demomaterial).
- Kalkulation in Form einer Gegenüberstellung der erwarteten oder bereits angefallenen Ausgaben mit den prognostizierten Einnahmen. In ihr ist insbesondere auszuweisen, ob für dasselbe Projekt auch bei Dritten Anträge gestellt sind oder bereits Zusagen Dritter vorliegen.
- Biographisches Material über die beteiligten Personen und ihre bisherige künstlerische Tätigkeit.
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