B4 - Allgemeine Förderung
B.4.1. Ziel der allgemeinen Förderung ist die Unterstützung von Personen, Projekten oder Institutionen, die im umfassenden Sinn den wirtschaftlichen, rechtlichen oder ideellen Interessen der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigten der austro mechana dienen.
B.4.2. Fördermittel können unter anderem bewilligt werden für:
- Finanzierung von Musterprozessen
- Förderung von Publikationen
- Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege, Interessenvertretung
- Grundlagenforschung im Bereich der Musikwissenschaft, des Urheber:innen- sowie Verwertungsgesellschaftenrechts
- Statistische Aufbereitungen
- Gutachten
- Preise und Verleihungen
B.4.3. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ihm sind Unterlagen anzufügen, die in ihrer Art den unter B.2.3. bzw. B.3.2. dieser Richtlinien angeführten entsprechen.
RICHTLINIEN K E
Kunst- & Kulturförderungen
A. Rechtsverhältnisse
B. Kulturelle Einrichtungen
B.1. Grundsätze
B.2. Projektförderung
B.3. Förderung von Organisationen
B.4. Allgemeine Förderung
B.5. Förderung von Young Potentials
RICHTLINIEN A Q U A S
Soziale Zuschüsse
Abschnitt 1: Rechtsverhältnisse
Abschnitt 2: Alterssicherung
2.1. Allgemeines
2.2. Voraussetzungen
2.3. Mindestaufkommen
2.4. Höhe
2.5. Übergangsregeln
2.6. Verwitwetenleistung
Abschnitt 3: Soziale Unterstützungen
3.1. Voraussetzungen und Höhe
3.2. Schwerwiegende Notfälle
3.3. Wirtschaftliche Notlagen
3.4. Beitrag zur Existezsicherung
3.5. Sozialversicherung
3.6. Freiwillige Altersvorsorge

