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B4 - Allgemeine Förderung


B.4.1. Ziel der allgemeinen Förderung ist die Unterstützung von Personen, Projekten oder Institutionen, die im umfassenden Sinn den wirtschaftlichen, rechtlichen oder ideellen Interessen der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigten der austro mechana dienen.

B.4.2. Fördermittel können unter anderem bewilligt werden für:
  • Finanzierung von Musterprozessen
  • Förderung von Publikationen
  • Bekämpfung der Piraterie
  • Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege
  • Erarbeitung von Musterverträgen
  • Grundlagenforschung
  • Statistische Aufbereitungen
  • Gutachten

B.4.3. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ihm sind Unterlagen anzufügen, die in ihrer Art den unter B.2.3. bzw. B.3.2. dieser Richtlinien angeführten entsprechen.

 

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