B.3.1. Ziel der Förderung von Organisationen ist die Unterstützung von Organisationen (Verbänden, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften, Unternehmen und Institutionen in welcher Rechtsform auch immer), die nach ihren Statuten auf freiwilliger Basis hauptsächlich die wirtschaftlichen und/oder künstlerischen Interessen der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigten der austro mechana vertreten oder sonst in deren Interesse tätig werden. Sie erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen, grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die nötige Förderung durch die AKM/GFÖM erfolgt.
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RICHTLINIEN K E
Kunst- & Kulturförderungen A. Rechtsverhältnisse B. Kulturelle Einrichtungen [Druckversion] Abschnitt 1: Rechtsverhältnisse Abschnitt 2: Alterssicherung Abschnitt 3: Soziale Unterstützungen |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
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