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Die Gesellschaft leistet Zuschüsse zu den Kosten einer freiwilligen Altersvorsorge. Diese können nur alternativ zu den Leistungen nach Abschnitt 2 dieser Richtlinien beantragt werden. 3.6.1. Zuschüsse erfolgen auf Antrag zu den vom Antragsteller getragenen Kosten einer freiwilligen, privaten Pensionsversicherung oder Er- und Ablebensversicherung auf den Erlebensfall des 65. oder eines späteren Lebensjahrs. 3.6.2. Der Antragsteller hat die vom Beirat pro Jahr festgesetzten Mindestaufkommensgrenzen für die heranzuziehenden Jahre mit seinem zusammengerechneten Aufkommen bei AKM und austro mechana dieser Jahre insgesamt zu erreichen. Das Mindestaufkommen für Zuschüsse zur freiwilligen Altersvorsorge wird vom Beirat in sinngemäßer Anwendung des Punktes 2.3.1. festgesetzt. 3.6.3. Zuschüsse erfolgen nach Maßgabe der der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel, welche jährlich neu evaluiert werden. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, werden die Antragsteller nach ihrem letzten Jahresaufkommen aufsteigend gereiht und Antragsteller mit niedrigerem Aufkommen vorrangig behandelt. Bei gleich hohem Aufkommen werden die Anträge nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens gereiht. 3.6.4. Die Zuschüsse zur freiwilligen Altersvorsorge betragen bei monatlichen Beitragsvorschreibungen bis € 300,- 50%, |
RICHTLINIEN K E
Kunst- & Kulturförderungen A. Rechtsverhältnisse B. Kulturelle Einrichtungen [Druckversion] Abschnitt 1: Rechtsverhältnisse Abschnitt 2: Alterssicherung Abschnitt 3: Soziale Unterstützungen |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
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